Brandenburg hat mit der Novellierung seines Spielhallengesetzes die bislang geltende Ausnahmeregelung für sogenannte Verbund- bzw. Doppelspielhallen um fünf Jahre bis Ende 2030 verlängert.
Die Neuregelung wurde am 17. Dezember 2025 verabschiedet und erlaubt bestehenden Verbundkonstellationen – unter Auflagen wie Sachkunde und Zertifizierung des Personals – weiterhin einen geregelten Betrieb.
Im Gegensatz dazu hält die niedersächsische Landesregierung an dem Auslaufen der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2025 fest.
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Doppelspielhallen (zwei Spielstätten unter einem Dach mit gemeinsamem Personal) dürfen danach in der bisherigen Form nicht mehr betrieben werden.
Die Regierung begründet dies mit Vereinbarkeitserwägungen gegenüber dem Glücksspielstaatsvertrag; Branchenvertreter warnen vor Schließungen und dem Verlust von bis zu rund 3.000 Arbeitsplätzen.
Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) enthält grundsätzlich ein Verbot der Mehrfachkonzessionen.
Zugleich eröffnet er den Ländern mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit, für bereits bestehende Verbundspielhallen befristete Übergangsregelungen zu treffen.
Die konkrete Ausgestaltung liegt damit in der Zuständigkeit der Länder, was zu unterschiedlichen Fristen und Regelungen geführt hat. Brandenburg nutzte diese Kompetenz jetzt, um die Frist bis 2030 zu verlängern.
Niedersachsen hatte eine solche Frist bis Ende 2025 vorgesehen und davon nicht abgewichen.
Die CDU-Fraktion in Niedersachsen hatte noch im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Fristverlängerung vorgelegt – dieser Antrag zielte auf eine Verlängerung bis 2030 ab.
Die Landesregierung stufte eine Verlängerung jedoch aus rechtlichen Erwägungen als nicht vereinbar mit dem Staatsvertrag ein.
In Niedersachsen gab es in den letzten Wochen eine Kampagne der Branche: ein CDU-Gesetzesvorschlag, eine Online-Petition (mehrere tausend Unterstützer) und öffentliche Appelle von Verbandsvertretern und betroffenen Abgeordneten.
Die Petition wurde von Branchenkreisen getragen und erreichte nach Angaben der Initiatoren über 3.000 Unterzeichner.
Gleichzeitig betonte die Landesregierung, sie wolle die Beschäftigten nicht aus den Augen verlieren und prüfe mögliche Unterstützungsmaßnahmen – sie wolle aber die grundsätzliche Linie nicht aufweichen.
Brandenburgs Entscheidung, die Ausnahme zu verlängern, steht politisch für einen anderen Umgang mit der Frage: dort überwiegen Erwägungen, bestehende Arbeitsplätze zu halten und den Betrieb im regulierten Rahmen fortzuführen.
In Niedersachsen wurde dagegen (offiziell) die Priorität auf die strikte Umsetzung des Staatsvertrags gesetzt.
Seit Einführung des GlüStV 2021 haben einzelne Länder sehr unterschiedliche Übergangsfristen vergeben; einige Fristen liefen bereits vor 2025 aus, andere sollen erst deutlich später enden.
Branchenvertretungen warnen seit Jahren vor Arbeitsplatzverlusten und Umsatzeinbrüchen bei einem Rückzug legaler Angebote; wissenschaftliche Arbeiten und Gutachten diskutieren zudem, dass eine Reduzierung regulierter Automatengeräte die Kanalisierungsquote zugunsten des Schwarzmarkts drücken kann.
Niedersachsen nennt rund 250 betroffene Verbundstandorte; die Branche beziffert mögliche Arbeitsplatzverluste auf bis zu 3.000 Beschäftigte und verweist auf kommunale Steuerausfälle.
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Kurzfristige Schließungen von Teilstandorten in Verbundkonstellationen bedeuten für betroffene Beschäftigte Unsicherheit.
Wegfall von Arbeitsplätzen, mögliche Verlagerungen oder betriebsbedingte Kündigungen sind wahrscheinliche Szenarien. Auch für Kommunen können Einnahmen aus Vergnügungssteuern und Gewerbesteuern zurückgehen.
Branchenvertreter schätzen entgangene Einnahmen in niedrigstelligen Millionenbeträgen jährlich – die Landesregierung sieht hier geringere, nicht pauschal belegte Effekte.
Die politische Reaktion reicht in Niedersachsen von der Zusage, die Lage der Beschäftigten zu prüfen, bis zu Forderungen nach kurzfristigen Übergangsregelungen oder Hilfsprogrammen; ob und wie solche Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt offen.
Ein zentrales Argument der Branche lautet: Wird der regulierte (legalen) Markt geschwächt, schafft das Raum für illegale Anbieter — sowohl offline (illegale Aufstellung von Automaten, versteckte Spielstätten) als auch online (nicht lizenzierte Glücksspielangebote).
Politik und Strafverfolgung verzeichnen nach Branchenangaben und vereinzelten lokalen Ermittlungen einen Anstieg bekanntgewordener illegaler Fälle in Teilbereichen.
Die Branche warnt, dass ein Rückzug legaler Angebote die Kanalisierung ins Illegale erleichtern kann.
Die Betreiber sind oft im Ausland und damit außerhalb deutscher Aufsicht; damit fehlen Verbraucherschutz, Limitkontrollen und Suchtprävention. Diese Gefahren werden in Diskussionen um Regulierung und Strafverfolgung regelmäßig hervorgehoben.
Deutschland hat seit 2021 Institutionen und Instrumente gestärkt: die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) überwacht den Online-Markt, verhängt Bußgelder und Zwangsmaßnahmen (z. B. Sanktionsverfahren gegen Betreiber ohne deutsche Lizenz). Beispiele für Sanktionen und behördliche Eingriffe sind dokumentiert; gleichzeitig werden Hinweise aus der Bevölkerung über ein zentrales Hinweisportal entgegengenommen.
Weitere Instrumente sind: gerichtliche Unterlassungsverfügungen, Maßnahmen gegen Zahlungswege sowie strafrechtliche Ermittlungen gegen Betreiber und Vermittler.
In der Praxis führen Sanktionen und Zahlungsblockaden hin und wieder zu Erfolgen (z. B. Geldstrafen, Abschaltungen), zeigen aber auch strukturelle Grenzen, weil viele Anbieter ihre Infrastruktur oder Zahlungswege routiniert anpassen.
Rechtsprechung (z. B. Entscheidungen, die Zahlungsdienstleister-Haftung betreffen) schränkt zudem die Möglichkeiten von Rückerstattungen ein.
Betroffene Spieler haben nicht immer Anspruch auf Rückvergütung gegenüber Zahlungsdienstleistern, wenn sie an illegalen Angeboten teilgenommen haben. Das erschwert den individuellen Rechtsschutz.
Beide Vorgehensweisen bergen somit politische und praktische Risiken: entweder politische Kritik wegen vermeintlicher Privilegien (Brandenburg) oder Wirtschaftseinbrüche und Schwarzmarktrisiken (Niedersachsen).
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Die divergierenden Entscheidungen zeigen, dass Bundesländer bei der Ausgestaltung des Spielhallengesetzes weiterhin großen Spielraum haben.
Entscheidend wird sein, wie die Landesregierungen mögliche negative Effekte für Beschäftigte, Kommunen und den Spielerschutz ausgleichen.
Das können begleitende Arbeitsmarktmaßnahmen, kontrollierte Übergangsfristen, intensivere Kontroll- und Ermittlungsarbeit gegen illegale Anbieter sowie Maßnahmen, die die Kanalisierung in regulierte Angebote stärken sein.
Kurzfristig bleibt die Lage volatil: Niedersachsen steht vor einem konkreten Strukturbruch für betroffene Standorte zum 31. Dezember 2025, während Brandenburg die betroffenen Betriebe bis 2030 in einem regulierten Rahmen belässt.
Beide Entscheidungen werden die Debatte um kanalpolitische Konsequenzen (Legalität vs. Schwarzmarkt) und die Balance zwischen Spielerschutz, Arbeitsplätzen und Rechtsklarheit weiter antreiben.
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