Die Spielapparatesteuer ist keine bundesweite Sondersteuer, sondern eine kommunale Vergnügungs- beziehungsweise Aufwandssteuer. Jetzt könnte sie erhöht werden.
Städte und Gemeinden dürfen sie per Satzung erheben; besteuert wird dabei nicht einfach das Gerät, sondern der finanzielle Aufwand für das Spielvergnügen.
Frankfurt am Main beschreibt sie ausdrücklich als örtliche Aufwandssteuer, und auch das Bundesportal ordnet sie so ein.
In ihrer Grundidee ist die Vergnügungsteuer sehr alt. Das Bundesverfassungsgericht schreibt, die Steuer auf Spielgeräte zähle zu den „seit Jahrhunderten erhobenen Vergnügungsteuern“.
Historisch reicht die Abgabe also weit zurück; die moderne Spielapparatesteuer in ihrer heutigen Form für Geldspielgeräte bekam aber erst mit Hamburg 1988 eine präzise Ausprägung. Damals wurde erstmals eine Vergnügungsteuer auf Geldgewinnspielgeräte eingeführt.
Der entscheidende Wandel kam mit der Frage, woran die Steuer gemessen wird. Lange Zeit war der Stückzahlmaßstab üblich, also die Zahl der aufgestellten Automaten.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2009, dass dieser Maßstab unter den damaligen Bedingungen mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar sei.
Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte 2010, dass die Besteuerung seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr einfach nach der Gerätezahl erfolgen dürfe, sondern am tatsächlichen Spielaufwand orientiert sein müsse.
Hamburg stellte deshalb schon 2005 auf den Spieleinsatz um. Heute ist die Spielapparatesteuer damit vor allem eine kommunale Lenkungs- und Einnahmensteuer mit stark unterschiedlichen Ausprägungen je nach Stadt und Land.
Die Branche kritisiert vor allem, dass steigende Steuersätze nicht an die Spieler weitergegeben werden könnten und die gesamte Last beim Betreiber lande
Außerdem werde der legale Markt durch den illegalen Wettbewerb zusätzlich unter Druck gesetzt. Das hat der Automatenverband Rheinland-Pfalz 2024 sehr deutlich formuliert.
Diese Kritik ist in einem Punkt berechtigt: Eine Steuer, die zu grob oder zu pauschal ansetzt, kann wirtschaftlich schnell unfair werden, und genau deshalb wurden Stückzahlmodelle gerichtlich kassiert.
Ganz überzeugt die Branche mit ihrer Grundsatzkritik aber nicht, denn die Gerichte haben die Steuer als solche gerade nicht abgeschafft, sondern sie ausdrücklich als zulässige örtliche Aufwandsteuer bestätigt.
Die berechtigte Kritik richtet sich also eher gegen überhöhte oder schlecht konstruierte Sätze als gegen die Steuer an sich.
Für Kommunen ist die Spielapparatesteuer attraktiv, weil sie lokal erhoben wird und damit direkt im Stadthaushalt ankommt. Gleichzeitig passt sie in die Logik der Glücksspielregulierung.
Wer an einem Freizeit- und Glücksspielangebot verdient, soll auch einen besonderen Beitrag leisten. Genau diese Idee steckt hinter der historischen Vergnügungsteuer und wird von den Gerichten bis heute nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
Im Vergleich dazu wächst das Online- und Mobile-Gaming klar dynamischer. Laut game erreichte der deutsche Markt für Games, Hardware und Online-Gaming-Services 2024 rund 9,4 Milliarden Euro.
Besonders stark wuchsen Online-Gaming-Services wie Cloud Gaming, und Mobile Games setzten 2024 erstmals mehr als 3 Milliarden Euro um. Bitkom zeigt zudem, dass Gaming längst Mainstream ist: 52 Prozent der Menschen in Deutschland spielen, bei den 16- bis 29-Jährigen sind es 87 Prozent, und 28 Prozent spielen gern gemeinsam in einer Online-Umgebung.
Online-Spiele sind so erfolgreich, weil sie jederzeit verfügbar sind, auf dem Smartphone funktionieren, soziale Elemente bieten und mit Free-to-play- und Abo-Modellen niedrigschwelliger geworden sind.
Genau deshalb dürfte der Trend anhalten: Die technische Verfügbarkeit steigt weiter, die Zielgruppe ist breit, und die größten Wachstumsimpulse kommen inzwischen aus digitalen Diensten statt aus klassischen Standorten.
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