Ob das die richtige Wortwahl ist? Melina Borisic, Geschäftsführerin bei Bet3000, hat sich mit einem scharfen Brief and die GGL gewandt. Hintergrund ist ein Lizenzentzug aus dem vergangenen Jahr.
Am 25. Juli 2024 entzog die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Bet3000 die deutsche Sportwetten-Lizenz und strich den Anbieter von der offiziellen Whitelist.
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Grundlage der Maßnahme waren laut GGL „technische Mängel aus dem Jahr 2023“, mit denen das System nicht den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags entsprach. Mängel, die Bet3000 zwar zwischenzeitlich behoben hatte, die Lizenzbehörde jedoch dennoch als gravierend einstufte und ohne Vorwarnung handelnd die Lizenz sofort kassierte.
Bet3000 hat gegen den Entzug umgehend rechtliche Schritte eingeleitet. In einem Offenen Brief vom 13. Mai 2025 an die GGL schildert Geschäftsführerin Melina Borisic, dass die Sache inzwischen „vor Gericht“ liege und ein Verwaltungsgerichtsverfahren (§ 42 VwGO) anhängig sei.
Darüber hinaus kündigt Bet3000 an, auch Amtshaftungsklagen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) und Fachaufsichtsbeschwerden zu prüfen.
Dies ist der komplette Wortlaut des Dokuments:
Sehr geehrte Damen und Herren der GGL,
was wir in den vergangenen Monaten erleben mussten, ist keine Form moderner Regulierung – es ist ein Akt öffentlich finanzierter Willkür. Es ist ein Lehrstück darin, wie staatliche Macht ohne Kontrolle und Selbstreflexion missbraucht werden kann. Man könnte fast sagen: Es gleicht einem absurden Bühnenstück – irgendwo zwischen Satire, Schildbürgertum und kafkaesker Verwaltungsakrobatik. Sie sind das Paradebeispiel dafür, wie man eine Branche mit maximalem Aufwand gegen die Wand fährt – und sich dabei auch noch im Recht fühlt.
Am 25.07.2024 wurde uns die Lizenz entzogen. Von heute auf morgen. Ohne Vorwarnung.
Grundlage dafür waren angeblich technische Mängel aus dem Jahr 2023 – Fehler, die zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung bereits vollständig behoben waren. Statt einer sachlichen Klärung auf Augenhöhe wurde ein juristischer Konfrontationskurs gewählt. Der Versuch, eine außergerichtliche Lösung zu finden? Von Ihrer Seite aktiv verhindert. Das Ergebnis: Die Sache liegt nun vor Gericht – ein Verfahren, das mit verantwortungsvoller Kommunikation niemals notwendig gewesen wäre. Laut Ihrer Interpretation des § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 scheint bereits ein temporärer Mangel in der Vergangenheit auszureichen, um ein ganzes Unternehmen in die Knie zu zwingen. Heute, zehn Monate später: nichts passiert. Oder wie Sie es wahrscheinlich nennen: „ordnungsgemäßer Verwaltungsfortschritt”.
BET3000 ist kein windiger Marktteilnehmer, sondern ein tragender Pfeiler des legalen deutschen Glücksspielmarkts. Seit über 40 Jahren stehen wir für Integrität, Verlässlichkeit und Compliance. Wir betreiben über 1.500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, zahlen alle fälligen Steuern und gelten – nach Tipico – als einer der bedeutendsten Steuerzahler der Branche. Wir reden hier von über 55 Millionen Euro Steuerausfall allein durch den willkürlichen Lizenzentzug: Sportwettsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, usw.
Gemäß Ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 Abs. 2 GlüStV 2021 – nämlich das Entstehen und die Vermeidung von Spielsucht in einem ordnungsgemäßen, legalen Rahmen zu steuern – ist dieser Schaden an der legalen Struktur nicht nur absurd, sondern gefährlich. BET3000 war da, als es noch keinen geregelten Markt gab und BET3000 hat mitgeholfen, diesen Markt zu bauen. BET3000 hat ihn mitgetragen – während Ihre Behörde heute offenbar lieber dabei zusieht, wie er systematisch ausgehöhlt wird. Was einst aufgebaut wurde, wird von Ihnen mit beeindruckender Gleichgültigkeit zerstört – als wäre Verantwortung etwas, das man auf Wiedervorlage legen kann.
Es ist bezeichnend, dass eine Behörde, die sich selbst als Wächterin über Ordnung, Fairness und Integrität versteht, keinerlei Verständnis dafür zeigt, was diese Begriffe in der Praxis bedeuten. Während wir in der Realität arbeiten, scheinen Sie in einem parallelen Universum der Verordnungsgläubigkeit zu verharren. Das wäre an sich schon bedenklich genug – wenn es nicht unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter, unsere Partner und letztlich den gesamten Markt gefährden würde.
Wir bei BET3000 haben keine zweite Kasse. Keine Schattenstruktur. Kein SteuertrickModell. Jeder Mitarbeiter ist geschult, jeder Fehler wird umgehend gemeldet, jeder Vorfall transparent dokumentiert. Und trotzdem sind wir der Buhmann. Warum? Weil wir ehrlich sind? Oder liegt es daran, dass man mit Integrität eben keine bequemen Narrative bauen kann?
Aber damit nicht genug. Am 19. Februar 2025 übersandten wir Ihnen zwei prall gefüllte Ordner mit über 600 Seiten technischer Analysen, Stichproben, Fehlerauswertungen und konkreten Lösungsvorschlägen. Eine freiwillige Leistung. Kein PR-Stunt, sondern echte, substanzielle Marktanalyse, die Sie offensichtlich selbst nicht leisten konnten. Die Reaktion Ihrer Behörde? Schweigen. Absolute Funkstille. Kein “Danke”, kein “Wir prüfen das”, kein “Wie können wir zusammenarbeiten?”. Stattdessen tauchte Wochen später ein offizielles GGL-Dokument mit dem Titel “Technische Erwartungshaltung” auf, das zufällig exakt die Themen, Begrifflichkeiten und Analysen enthielt, die wir Ihnen zuvor geliefert hatten, allerdings ohne Quellenangabe. Es fehlte nur noch das BET3000-Logo auf dem Deckblatt.
(stand 13.05.2025)
Zufall? Wohl kaum. Vielmehr könnte man sagen: eine grobe Missachtung des § 17 Abs. 1 VwVfG – Stichwort: faire Behandlung von Beteiligten. Von Transparenz oder gar Zusammenarbeit keine Spur.
Als wir die Herausgabe unserer Ordner forderten, verweigerten Sie eine sofortige Rückgabe. Erst 11 Tage später durften wir unsere eigenen Unterlagen wieder abholen – unter der absurden Prämisse, Ihre Behörde sei davon ausgegangen, diese Unterlagen „dauerhaft behalten“ zu dürfen.
Auch auf direktem Wege war keine konstruktive Kommunikation möglich. Gespräche mit Entscheidungsträgern wurden mehrfach abgelehnt. Fachliche Anfragen wurden mit Linkverweisen auf allgemeine Meldeformulare beantwortet – so, als gäbe es bei Ihnen keine Menschen mehr, die Verantwortung tragen. Vielleicht wäre ein Chatbot effizienter, denn immerhin würde der wenigstens antworten. Ihre Antwortpolitik lässt sich zusammenfassen mit: „Sie erreichen uns nicht – und wenn doch, haben wir keine Zeit.“ Und an dieser Stelle stellen wir die Frage, die sich unausweichlich aufdrängt:
Ist das alles ein persönliches Problem?
Ist BET3000 zu professionell? Zu unbequem? Zu transparent? Oder ist Ihre Behörde schlichtweg überfordert mit einem Anbieter, der nicht klein beigibt, sondern auf seinem Recht besteht? Ist es einfacher, einen klardenkenden Anbieter zu sanktionieren, als sich mit tatsächlich problematischen Marktteilnehmern anzulegen? Warum sonst wird BET3000 auf allen Ebenen blockiert, ignoriert und schikaniert, während illegale Anbieter unbehelligt weiter operieren?
Was wir erleben, ist keine funktionierende Aufsicht. Was wir erleben, ist eine Mischung aus Machtmissbrauch, strukturellem Versagen und institutionalisierter Arroganz. Wenn das der Maßstab für moderne Aufsicht sein soll, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als Ihnen in aller Deutlichkeit zu sagen: So verspielt man Vertrauen, Marktstruktur – und am Ende die eigene Existenzberechtigung.
Ihre Vorgehensweise gefährdet nicht nur uns als Unternehmen, sondern untergräbt das gesamte Fundament eines legalen Glücksspielmarkts in Deutschland. Ihre Passivität, Ihre Blockadehaltung und Ihre gezielte Intransparenz haben dem Staat inzwischen über 55 Millionen Euro an Steuereinnahmen allein bei uns gekostet – Geld, das in Bildung, Infrastruktur oder soziale Sicherheit hätte investiert werden können. Aber in Ihrer Welt zählen offenbar andere Prioritäten. Hauptsache, man bleibt im eigenen Tempo – auch wenn die Branche rundherum kollabiert.
BET3000 wird sich diesem Verhalten nicht beugen. Wir berufen uns dabei ausdrücklich auf geltendes Recht, das unser Handeln schützt und Ihre Behörde zur Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatlichem Handeln verpflichtet.
Wenn Ihre Aufgabe darin besteht, den legalen Markt zu ruinieren, ehrliche Anbieter zu schikanieren und dabei maximal langsam zu kommunizieren, dann – ja dann, haben Sie Ihre Aufgabe bisher mit Bravour erfüllt.
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Ihrem Umgang mit dem Begriff “Rechtsstaatlichkeit”. Denn wir haben nichts zu verbergen – aber sehr viel zu verlieren. Und das lassen wir nicht zu.
Folgende Rechtsverstöße lasten wir Ihnen an:
Wir sind gezwungen, rechtliche Mittel zur weiteren Klärung zu nutzen:
Und wenn Ihnen angesichts er Fakten, Widersprüche und offensichtlichen Fehlentscheidungen die Worte fehlen – dann stehen Sie endlich ein für Ihre Verantwortung.
Dieser Brief ist ein Weckruf.
Für Ihre Behörde.
Für den Rechtsstaat.
Und für eine Branche, die Sie zu verlieren drohen.
Wir erwarten keine Sonderbehandlung. Nur eins:
Rechtsstaatlichkeit. Transparenz. Professionalität. Respekt.
Es bleibt der Eindruck einer Behörde, die weniger durch sachliche Kompetenz als durch übertriebene Selbstwahrnehmung auffällt. Anstatt mit Augenmaß und technischem Verständnis zu agieren, verliert sich die GGL zunehmend in Formalismen, die sie selbst nicht konsequent umsetzt, aber von anderen mit absoluter Perfektion einfordert.
Die Außendarstellung einer durchsetzungsstarken Regulierungsinstanz steht dabei in auffälligem Kontrast zur Realität: fehlende technische Klarheit, verspätete Reaktionen und ein Hang zur Schuldumkehr prägen das Bild.
Was hier als Regulierung verkauft wird, wirkt mittlerweile eher wie eine Verwaltung, die sich hinter Gesetzestexten versteckt, während sie versucht, ihre eigenen Versäumnisse mit moralischem Zeigefinger zu kaschieren.
Kurzum: eine Institution, deren Wirken mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert – und deren Ernsthaftigkeit zunehmend zur Karikatur wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Melina Borisic
Reaktion auf den Offenen Brief
Bislang gibt es keine öffentliche Stellungnahme oder Reaktion der GGL auf den Offenen Brief von Melina Borisic. Weder auf der Website der Behörde noch in Pressemitteilungen ist eine Antwort auf die vorgebrachten Vorwürfe zu finden. Die GGL hält an ihrem Schweigen fest, während das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht weiterläuft.
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