Casino Baden zu 1,8 Mio. Franken Strafe verurteilt

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Casino Baden AG wegen ungenügender Prävention gegen Spielsucht und Geldwäsche zu einer Strafe von 1,8 Mio. Fr. verurteilt. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Ein Fall mit Selbstanzeige

Das Geschehen liegt bereits ein paar Jahre zurück. Sein Beginn liegt in der Coronazeit. Die wichtigsten Ereignisse in Kürze:


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  • Start des Online-Casinos: Die Stadtcasino Baden AG brachte ihr Online-Angebot jackpots.ch im Juli 2019 auf den Markt.
  • Erste Verdachtsmomente und Selbstanzeige: Aufgrund hoher Einsätze und Verluste meldete das Casino im Juni 2020 selbst auffälliges Spielverhalten an die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK).
  • Untersuchung 2020: Bei einer ESBK-Stichkontrolle für das Corona-Jahr 2020 wurde festgestellt, dass 17 Konten ungewöhnlich hohe Einsätze oder Einzahlungen auswiesen (Einzahlungen > 100 000 Fr.; Einsätze > 1 Mio. Fr.).

Danach hätten die meisten Spieler spätestens jetzt automatisch gesperrt werden müssen.

  • Erstes Urteil: Im März 2024 verhängte das Bundesverwaltungsgericht eine Busse von 1,8 Mio. Fr. gegen die Stadtcasino Baden AG, da die Abklärungen und Sperren unzureichend waren.

So erklärt das Gericht die 1,8 Mio. Strafe gegen Casino Baden

Am 21. Mai 2025 bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Die Bußgeldbehörde stufte die Verstöße als mittelschwer ein und berechnete die Strafe anhand von 2,5 % des gemeinsamen Bruttospielertrages 2020 (72 Mio. Fr.) – entsprechend 1,8 Mio. Fr.

  • Rechtliche Verletzungen: Das Gericht sah Verstösse gegen das Geldspielgesetz (fehlende provisorische Sperren bei riskantem Spielverhalten) und gegen Geldwäschereivorschriften (unzureichende Dokumentation und Kontrollpflichten).
  • Kostenfolge: Zusätzlich zur Busse wurde die Casino-Gruppe zur Übernahme der Verfahrenskosten von 15 000 Fr. verurteilt.
  • Folgen für das Casino: Die Stadtcasino Baden AG hat nach eigenen Angaben seitdem Compliance-Abläufe überarbeitet, das Online-Team aufgestockt und mehrfach positive Prüfungen der ESBK erhalten.

Vergleich zum Fall Sam Antar vs. MGM Casino (USA)BetMGM Casino

Während in der Schweiz ein strengerer Schutzauftrag gegenüber gefährdeten Spielern durchgesetzt wird, urteilte ein US-Berufungsgericht im April 2025 anders:

  • Kläger und Streitgegenstand: Der US-Anwalt Sam A. Antar hatte 2022 gegen MGM Resorts International geklagt, nachdem er über 24 Mio. USD in Online-Casinos der MGM-Gruppe verloren hatte.

Er warf dem Konzern vor, VIP-Hosts hätten ihn trotz bekannter Spielsucht weiter mit Boni und Einladungen zum Weiterspielen gelockt. (CasinoReviews.Net)

  • Gerichtliche Entscheidung: Ein dreiköpfiges Panel des Third Circuit Court of Appeals bestätigte am 29. April 2025 (Senior Judge Jane Richards Roth, u. a.), dass nach New Jersey-Recht keine „duty of care“ bestehe.

Das heißt, dass Casinos gegenüber bekannten Problemspielern nicht zur Zurückhaltung oder Sperre verpflichtet zu sein. Eine solche Fürsorgepflicht habe weder der Casino Control Act noch die Consumer Fraud Act begründet.

Die Hauptunterschiede in der Gesetzgebung

Es gibt rechtliche Schutzschranken: US-Gerichte weigern sich, Casinos zur Prävention bei selbst ausgeschlossenen oder problemgefährdeten Spielern heranzuziehen.

Es fehlt eine gesetzliche Grundlage: Weder bundes- noch landesrechtlich sei eine Pflicht verankert, Spieler vor sich selbst zu schützen.

Vergleich mit Schweizer Praxis

In der Schweiz dagegen fordert das Geldspielgesetz ausdrücklich Dokumentation von Beobachtungen, die Prüfung von Sperren sowie Erhebung von Einkommensnachweisen bei Verdacht auf Spielsucht.

Fazit: Der Schweizer Fall Casino Baden zeigt, dass hierzulande Casinos aktiv in die Pflicht genommen werden, problematisches Spielverhalten zu erkennen und zu unterbinden.

In den USA hingegen schützt die Rechtsprechung Casinos vor einer derartigen zivilrechtlichen Haftung – selbst wenn hochgefährdete Spieler wie Sam Antar mit besonderen Betreuungsangeboten zum Weiterspielen animiert wurden.

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