Spielapparatesteuer in Deutschland: alte Abgabe, neuer Streit
Die Spielapparatesteuer ist keine bundesweite Sondersteuer, sondern eine kommunale Vergnügungs- beziehungsweise Aufwandssteuer. Jetzt könnte sie erhöht werden. Städte und Gemeinden dürfen sie per Satzung erheben; besteuert wird dabei nicht einfach das Gerät, sondern der finanzielle Aufwand für das Spielvergnügen. Frankfurt am Main beschreibt sie ausdrücklich als örtliche Aufwandssteuer, und auch das Bundesportal ordnet sie so … Continue reading Spielapparatesteuer in Deutschland: alte Abgabe, neuer Streit